Artikel 1 Parteien und Definitionen
1.1 Roadwise Group B.V., mit Sitz in Oudegracht 294, 3511 NX Utrecht, Niederlande, und bei der niederländischen Handelskammer unter der Nummer 90577434 eingetragen, ist Anbieter der in diesen Bedingungen beschriebenen Dienstleistungen. In diesen Bedingungen wird Roadwise Group B.V. als das Unternehmen bezeichnet.
1.2 Weitere Unternehmensangaben zu Roadwise Group B.V.:
Website: DigitaleVignetten.de
E-Mail: [email protected]
Niederländische USt-IdNr.: NL865371131B01
Ungarische USt-IdNr.: HU30991369 / 30991369-2-51
Schweizer USt-IdNr.: CHE-303.839.348
Roadwise sowie die Namen, unter denen die Websites des Unternehmens betrieben werden, sind, soweit zutreffend, Handelsnamen oder Marken, die von Roadwise Group B.V. verwendet werden.
1.3 Der Kunde ist eine natürliche Person, die mindestens 18 Jahre alt ist und zu Zwecken handelt, die außerhalb ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit liegen. Diese Bedingungen gelten ausschließlich für Verbraucher.
1.4 Ein Roadwise-Konto ist die persönliche digitale Kontoumgebung des Kunden, die vom Unternehmen unter der Marke Roadwise bereitgestellt wird. Je nach der zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Funktionalität kann das Roadwise-Konto dem Kunden ermöglichen, frühere Bestellungen einzusehen, E-Vignetten und Rechnungen herunterzuladen, eine E-Vignette manuell zu verlängern und neue Bestellungen aufzugeben.
1.5 Eine E-Vignette ist eine elektronische Straßenbenutzungsberechtigung oder Registrierung, die für die Nutzung bestimmter Straßen oder Straßennetze erforderlich ist. Das jeweilige Land und der Vignettenanbieter bestimmen die Vorschriften zu Gültigkeit, Fahrzeugkategorien, Startdaten und sonstigen Anforderungen.
1.6 Eine Bestellung ist eine vom Kunden über DigitaleVignetten.de oder über sein Roadwise-Konto aufgegebene Bestellung einer E-Vignette und der damit verbundenen Dienstleistungen des Unternehmens. Jede Bestellung stellt einen separaten Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Kunden dar.
1.7 Die Registrierungsgebühr ist die gesonderte Gebühr, die das Unternehmen für seine eigenen Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Bestellung erheben kann.
1.8 Ein Vignettenanbieter ist eine offizielle Behörde, ein Mautbetreiber, ein autorisierter Vertriebspartner, Wiederverkäufer oder sonstiger Anbieter, den das Unternehmen zur Bearbeitung einer E-Vignette nutzt. Das Unternehmen nutzt derzeit oder kann die folgenden Vignettenanbieter nutzen:
Schweiz
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)
Tschechien
Státní fond dopravní infrastruktury (SFDI)
Slowakei
Národná diaľničná spoločnosť (NDS)
Slowenien
Družba za avtoceste v Republiki Sloveniji (DARS)
Rumänien
Scala Assistance SRL
barely digital GmbH & Co. KG
SMS Ticketing SRL
Bulgarien
Intelligent Traffic Systems AD
Yettel Bulgaria EAD
Moldawien
S.A. Administrația Națională a Drumurilor
Ungarn
Nemzeti Mobilfizetési Zrt.
Das Unternehmen kann diese Liste aktualisieren, wenn sich Vignettenanbieter ändern oder neue Anbieter hinzukommen.
Artikel 2 Anwendungsbereich
2.1 Diese Bedingungen gelten für:
a. die Nutzung von DigitaleVignetten.de;
b. die Erstellung und Nutzung eines Roadwise-Kontos;
c. Angebote im Zusammenhang mit E-Vignetten;
d. Bestellungen, die über DigitaleVignetten.de oder über ein Roadwise-Konto aufgegeben werden; und
e. Verträge zwischen dem Unternehmen und dem Kunden im Zusammenhang mit diesen Dienstleistungen.
2.2 Ein Kunde kann über DigitaleVignetten.de eine Bestellung aufgeben, ohne ein Roadwise-Konto zu erstellen.
2.3 Wird eine Bestellung über DigitaleVignetten.de aufgegeben, gelten diese Bedingungen, wenn sie vor Aufgabe der Bestellung zur Verfügung gestellt wurden und der Kunde fortfährt, nachdem er darüber informiert wurde, dass sie gelten.
2.4 Ein Vertrag über ein Roadwise-Konto kommt zustande, wenn der Kunde den Registrierungs- oder Aktivierungsprozess abschließt und seine E-Mail-Adresse bestätigt. Indem der Kunde ein Roadwise-Konto erstellt oder aktiviert, nachdem ihm diese Bedingungen zur Verfügung gestellt wurden, erklärt er sich damit einverstanden, dass diese Bedingungen auch für die zukünftige Nutzung des Roadwise-Kontos und für zukünftige darüber aufgegebene Bestellungen gelten. Jede Bestellung einer E-Vignette bleibt ein separater Vertrag.
2.5 Zwingende Verbraucherrechte, die gesetzlich nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden können, bleiben uneingeschränkt anwendbar.
2.6 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft.
Artikel 3 Roadwise-Konto
3.1 Ein Roadwise-Konto kann direkt durch die Registrierung für ein Roadwise-Konto erstellt oder im Anschluss an eine über DigitaleVignetten.de aufgegebene Bestellung aktiviert werden.
3.2 Die E-Mail-Adresse des Kunden muss bestätigt werden, bevor das Konto aktiviert wird. Frühere Bestellungen, die unter derselben bestätigten E-Mail-Adresse aufgegeben wurden, können automatisch mit dem Roadwise-Konto verknüpft werden.
3.3 Ein Roadwise-Konto ist persönlich und darf nicht auf eine andere Person übertragen werden. Der Kunde kann das Konto nutzen, um E-Vignetten für Fahrzeuge zu bestellen, die anderen Personen gehören oder von diesen genutzt werden.
3.4 Der Kunde ist dafür verantwortlich:
a. seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln;
b. angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um unbefugten Zugriff zu verhindern;
c. das Unternehmen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn eine unbefugte Nutzung vermutet wird; und
d. seine E-Mail-Adresse und andere relevante Kontaktdaten aktuell zu halten.
3.5 Das Roadwise-Konto wird im Rahmen des derzeitigen Dienstes kostenlos bereitgestellt. Führt das Unternehmen künftig optionale kostenpflichtige Funktionen ein, werden diese nur dann kostenpflichtig, wenn sie dem Kunden gesondert angeboten und von ihm akzeptiert werden.
3.6 Das Unternehmen kann ein Roadwise-Konto vorübergehend einschränken oder sperren, wenn dies aufgrund eines vermuteten Betrugs, Missbrauchs, unbefugten Zugriffs, von Sicherheitsrisiken, rechtswidriger Nutzung oder eines schwerwiegenden oder wiederholten Verstoßes gegen diese Bedingungen vernünftigerweise erforderlich ist. Soweit dies vernünftigerweise möglich ist, wird das Unternehmen den Kunden informieren.
3.7 Der Kunde kann sein Roadwise-Konto jederzeit kündigen. Die Kündigung hebt bereits aufgegebene Bestellungen oder bereits registrierte E-Vignetten nicht auf. Das Unternehmen kann Informationen weiterhin speichern, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben oder nach dem anwendbaren Datenschutzrecht anderweitig zulässig ist.
3.8 Das Unternehmen kann den Roadwise-Kontodienst insgesamt einstellen oder die Art seiner Bereitstellung wesentlich ändern. Soweit dies vernünftigerweise möglich ist, werden betroffene Kunden im Voraus informiert.
Artikel 4 Aufgabe einer Bestellung
4.1 Ein Vertrag über eine Bestellung kommt zustande, wenn:
a. der Kunde die Bestellung übermittelt hat; und
b. die erforderliche Zahlung erfolgreich eingegangen oder autorisiert worden ist.
4.2 Das Unternehmen beginnt unmittelbar nach Vertragsschluss mit der Bearbeitung der Bestellung. Dies kann die unverzügliche Übermittlung der Bestellung an den jeweiligen Vignettenanbieter umfassen. Daher kann das Unternehmen nicht gewährleisten, dass eine Bestellung nach ihrer Aufgabe noch geändert oder storniert werden kann.
4.3 Die manuelle Verlängerung einer E-Vignette stellt eine neue Bestellung dar. Für diese neue Bestellung gelten die zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Preise, Gebühren, Produktbedingungen und sonstigen Informationen.
4.4 Das Unternehmen kann eine Bestellung ablehnen, aussetzen oder stornieren, bevor die E-Vignette geliefert wurde, wenn dies vernünftigerweise erforderlich ist, insbesondere wenn:
a. Angaben unvollständig oder ungültig sind oder fehlerhaft erscheinen;
b. zusätzliche Angaben erforderlich sind;
c. Betrug, Missbrauch oder ein Sicherheitsrisiko vermutet wird;
d. ein Vignettenanbieter die Bearbeitung der Bestellung ablehnt oder nicht durchführen kann;
e. ein technisches Problem eine ordnungsgemäße Bearbeitung verhindert;
f. die Bearbeitung der Bestellung rechtswidrig wäre; oder
g. ein offensichtlicher Preis-, Veröffentlichungs- oder technischer Fehler vorliegt.
Wurde keine E-Vignette geliefert, wird eine gegebenenfalls geschuldete Rückerstattung gemäß Artikel 8 abgewickelt.
4.5 Das Unternehmen ist an einen offensichtlichen Fehler in einem Angebot oder Preis nicht gebunden, wenn der Kunde wusste oder vernünftigerweise hätte erkennen müssen, dass die Angaben nicht korrekt sein konnten.
Artikel 5 Rolle des Unternehmens
5.1 Bei allen E-Vignetten mit Ausnahme ungarischer E-Vignetten handelt das Unternehmen ausschließlich als Vermittler. Das Unternehmen beschafft die E-Vignette im Namen und für Rechnung des Kunden. Das Unternehmen kauft diese E-Vignetten nicht zum Weiterverkauf, verkauft die zugrunde liegende Straßenbenutzungsberechtigung nicht weiter und handelt nicht als ausstellende Behörde. Der Vertrag mit dem Unternehmen betrifft daher die Vermittlungs- und Registrierungsdienstleistungen des Unternehmens.
5.2 Je nach Land und Vignettenanbieter kann das Unternehmen:
a. die Fahrzeug- und Registrierungsdaten des Kunden übermitteln;
b. die E-Vignette registrieren oder deren Registrierung veranlassen;
c. die Zahlung des Nennpreises der E-Vignette oder der Straßenbenutzungsgebühr im Namen des Kunden veranlassen;
d. mit dem Vignettenanbieter kommunizieren;
e. eine Bestätigung über die erfolgreiche Registrierung erhalten; und
f. dem Kunden diese Bestätigung zur Verfügung stellen.
5.3 Bei ungarischen E-Vignetten handelt das Unternehmen nicht als Vermittler. Das Unternehmen handelt als autorisierter Wiederverkäufer innerhalb des ungarischen elektronischen Vignettenvertriebssystems. Der Kunde erwirbt die ungarische E-Vignette daher im Rahmen dieses Wiederverkäufermodells vom Unternehmen.
5.4 Stehen für ein Land mehrere Vignettenanbieter zur Verfügung, kann das Unternehmen entscheiden, welcher Anbieter genutzt wird. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass das Unternehmen einen bestimmten Vignettenanbieter nutzt.
5.5 Unabhängig davon, ob das Unternehmen als Vermittler oder als autorisierter Wiederverkäufer handelt, unterliegen Gültigkeit und Nutzung einer E-Vignette den im jeweiligen Land geltenden offiziellen Vorschriften. Diese können Anforderungen hinsichtlich Fahrzeugkategorien, Gewicht, Land der Fahrzeugzulassung, Kennzeichenformat, Gültigkeitsdauer, Startdaten und Korrekturmöglichkeiten umfassen.
Artikel 6 Lieferung und Pflichten des Kunden
6.1 Das Unternehmen wird angemessene Anstrengungen unternehmen, eine Bestellung nach erfolgreicher Zahlung so schnell wie möglich zu bearbeiten. Jede angegebene Bearbeitungszeit ist eine Schätzung und keine garantierte Lieferzeit. Das Unternehmen ist von den Systemen und der Bearbeitung durch Vignettenanbieter und andere Dritte abhängig.
6.2 Eine E-Vignette gilt als geliefert, wenn das Unternehmen über den jeweiligen Vignettenanbieter oder das jeweilige System die Bestätigung erhält, dass sie erfolgreich registriert wurde. Die Lieferung hängt nicht davon ab, wann der Kunde die Bestätigungs-E-Mail öffnet oder erhält.
6.3 Nach erfolgreicher Registrierung stellt das Unternehmen die E-Vignette oder Registrierungsbestätigung per E-Mail und, soweit zutreffend, über das Roadwise-Konto des Kunden zur Verfügung. Eine Rechnung wird ebenfalls per E-Mail bereitgestellt.
6.4 Der Kunde ist dafür verantwortlich, vollständige und korrekte Angaben bereitzustellen, die für die Bestellung erforderlich sind, einschließlich, soweit zutreffend:
a. des Kennzeichens;
b. des Landes der Fahrzeugzulassung;
c. des Fahrzeugtyps oder der Fahrzeugkategorie;
d. des Fahrzeuggewichts oder anderer relevanter Merkmale;
e. des gewünschten Startdatums;
f. der erforderlichen Gültigkeitsdauer; und
g. der E-Mail-Adresse.
6.5 Der Kunde ist dafür verantwortlich, die richtige E-Vignette für sein Fahrzeug und seine Reise auszuwählen. Vom Unternehmen bereitgestellte Informationen, Erläuterungen, Hilfsmittel oder Empfehlungen sollen den Kunden unterstützen, übertragen diese Verantwortung jedoch nicht auf das Unternehmen.
6.6 Vorschriften zu Vignettenpflicht, Fahrzeugkategorien, Befreiungen und Verpflichtungen zur Straßennutzung können sich ändern. Das Unternehmen ist bestrebt, seine Informationen korrekt und aktuell zu halten, der Kunde bleibt jedoch dafür verantwortlich zu prüfen, welche Anforderungen für sein Fahrzeug und seine Reise gelten.
6.7 Hat das Unternehmen begründete Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der vom Kunden bereitgestellten Angaben, kann es die Bearbeitung aussetzen und zusätzliche Angaben anfordern.
6.8 Der Kunde muss vor der Nutzung einer Straße, für die eine E-Vignette erforderlich ist, prüfen, ob die E-Vignette erfolgreich geliefert wurde und ob die registrierten Angaben korrekt sind. Der Kunde sollte eine solche Straße erst nutzen, nachdem die erfolgreiche Registrierung bestätigt wurde.
6.9 Wurden vom Kunden bereitgestellte fehlerhafte Angaben bereits zur Registrierung der E-Vignette verwendet, hat der Kunde nicht allein deshalb Anspruch auf eine Rückerstattung, weil die Angaben fehlerhaft waren. Dies umfasst Fehler hinsichtlich Kennzeichen, Land der Fahrzeugzulassung, Fahrzeugkategorie, Gültigkeitsdauer oder Startdatum.
6.10 Stellt der Kunde nach der Lieferung einen Fehler fest, kann das Unternehmen bei der Beantragung einer Korrektur unterstützen, soweit die Vorschriften und Systeme des jeweiligen Vignettenanbieters dies zulassen. Das Unternehmen gewährleistet nicht, dass eine Korrektur, Übertragung oder Änderung möglich ist.
6.11 Das jeweilige Land und der Vignettenanbieter bestimmen das Startdatum, die Gültigkeitsdauer und, soweit relevant, die anwendbare Ortszeit oder Zeitzone.
6.12 Gibt der Kunde versehentlich dieselbe Bestellung mehr als einmal auf und wird jede E-Vignette erfolgreich registriert, bleibt jede abgeschlossene Bestellung zahlungspflichtig und es besteht kein automatischer Anspruch auf Rückerstattung.
Artikel 7 Preise, Währungen und Zahlung
7.1 Bevor der Kunde eine Bestellung aufgibt, zeigt das Unternehmen den insgesamt zu zahlenden Betrag an.
7.2 Handelt das Unternehmen als Vermittler, kann sich der Gesamtbetrag zusammensetzen aus:
a. dem Nennpreis der E-Vignette oder der Straßenbenutzungsgebühr, deren Zahlung das Unternehmen im Namen und für Rechnung des Kunden veranlasst oder leistet; und
b. einer gesonderten Registrierungsgebühr für die eigenen Dienstleistungen des Unternehmens.
7.3 Die Registrierungsgebühr wird in der letzten Phase vor der Zahlung getrennt vom Nennpreis der E-Vignette ausgewiesen. Registrierungsgebühren können je nach Land, Produkt und Dienstleistung unterschiedlich sein.
7.4 Bei ungarischen E-Vignetten handelt das Unternehmen als autorisierter Wiederverkäufer. Die Preisstruktur kann daher vom Vermittlungsmodell abweichen. Dem Kunden wird vor Aufgabe der Bestellung stets der insgesamt zu zahlende Betrag angezeigt.
7.5 Verbrauchern angezeigte Preise enthalten die anwendbare Umsatzsteuer sowie sonstige Steuern oder verpflichtende Abgaben, sofern das anwendbare Recht keine andere Darstellung verlangt.
7.6 Das Unternehmen kann Preise und Registrierungsgebühren jederzeit ändern. Änderungen haben keine Auswirkungen auf bereits zustande gekommene Bestellungen.
7.7 Das Unternehmen kann Zahlungen in mehreren Währungen anbieten. Wählt der Kunde eine andere Währung als die zugrunde liegende Währung oder Basiswährung, kann das Unternehmen einen eigenen Wechselkurs anwenden. Dieser Wechselkurs kann von Interbanken-, Zentralbank- oder Marktreferenzkursen abweichen und eine Währungsumrechnungsmarge enthalten. Der endgültig in der ausgewählten Währung zu zahlende Betrag wird angezeigt, bevor die Bestellung aufgegeben wird.
7.8 Die Bestellung wird erst bearbeitet, nachdem die Zahlung erfolgreich eingegangen oder autorisiert worden ist. Schlägt die Zahlung fehl, kann sie nicht überprüft werden oder wird sie vor Beginn der Bearbeitung rückgängig gemacht, ist das Unternehmen nicht verpflichtet, die Bestellung auszuführen.
7.9 Veranlasst der Kunde nach Lieferung der E-Vignette eine unberechtigte Rückbuchung, Rückabwicklung oder Zahlungsbeanstandung, bleibt der Betrag geschuldet. Bleibt ein Betrag unbezahlt, kann das Unternehmen gesetzliche Zinsen und Inkassokosten geltend machen, soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und nachdem eine gesetzlich vorgeschriebene Zahlungsaufforderung erfolgt oder eine gesetzlich vorgeschriebene Zahlungsfrist abgelaufen ist.
Artikel 8 Widerruf, Stornierung und Rückerstattungen
8.1 Ein Kunde, der einen Fernabsatzvertrag über Dienstleistungen abschließt, hat grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen, sofern keine Ausnahme nach anwendbarem Recht greift.
8.2 Das Unternehmen beginnt unmittelbar nach Aufgabe der Bestellung mit der Erbringung der betreffenden Dienstleistung. Vor Aufgabe der Bestellung wird der Kunde daher aufgefordert, ausdrücklich zu verlangen und zuzustimmen, dass mit der Erbringung der Dienstleistung während der Widerrufsfrist unverzüglich begonnen wird, und zu bestätigen, dass das Widerrufsrecht erlischt, sobald die Dienstleistung vollständig erbracht wurde.
8.3 Die Dienstleistung des Unternehmens gilt als vollständig erbracht, sobald die E-Vignette erfolgreich registriert wurde und das Unternehmen eine Bestätigung dieser Registrierung erhalten hat. Nachdem die Dienstleistung auf ausdrückliches vorheriges Verlangen und nach entsprechender Bestätigung des Kunden vollständig erbracht wurde, hat der Kunde in Bezug auf diese abgeschlossene Dienstleistung kein gesetzliches Widerrufsrecht mehr, soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist.
8.4 Besteht für den Kunden weiterhin ein gesetzliches Widerrufsrecht, kann er dieses ausüben, indem er das Unternehmen unter [email protected] kontaktiert oder eine andere nach anwendbarem Recht zulässige Methode nutzt. Widerruft der Kunde, bevor die Dienstleistung vollständig erbracht wurde, bestimmen sich die Folgen nach dem anwendbaren Verbraucherrecht. Soweit gesetzlich zulässig, kann der Kunde verpflichtet sein, einen anteiligen Betrag für Dienstleistungen zu zahlen, die auf sein ausdrückliches Verlangen bereits erbracht wurden.
8.5 Ist das Unternehmen nicht in der Lage, die E-Vignette zu liefern, erstattet es den gesamten für die betroffene Bestellung gezahlten Betrag einschließlich einer etwaigen Registrierungsgebühr zurück.
8.6 Verzögert sich die Lieferung aufgrund eines Vignettenanbieters oder einer anderen externen Abhängigkeit wesentlich, wird das Unternehmen die Umstände prüfen und kann gegebenenfalls eine Rückerstattung oder eine andere angemessene Lösung anbieten. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
8.7 Ist eine Rückerstattung geschuldet, wird das Unternehmen diese so schnell wie möglich und spätestens innerhalb von 14 Tagen bearbeiten, nachdem festgestellt wurde, dass die Rückerstattung geschuldet ist. Die Rückerstattung erfolgt in der Regel über dieselbe Zahlungsmethode, die für die Bestellung verwendet wurde, es sei denn, dies ist technisch unmöglich oder mit dem Kunden wird eine andere Methode vereinbart.
Artikel 9 Kommunikation und Erinnerungen
9.1 Das Unternehmen kann elektronisch mit dem Kunden kommunizieren, einschließlich per E-Mail und, soweit verfügbar, über das Roadwise-Konto des Kunden.
9.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben und diese aktuell zu halten.
9.3 Das Unternehmen ist nicht dafür verantwortlich, wenn eine E-Mail aufgrund von Umständen, die außerhalb seines zumutbaren Einflussbereichs liegen, nicht empfangen wird, einschließlich:
a. einer falsch eingegebenen E-Mail-Adresse;
b. eines vollen Postfachs;
c. Spam- oder Junk-Mail-Filtern;
d. Einschränkungen durch den E-Mail-Anbieter des Kunden; oder
e. eines Ausfalls oder einer Störung beim E-Mail-Anbieter des Kunden.
9.4 Das Unternehmen kann Erinnerungen an den Ablauf einer E-Vignette versenden. Diese Erinnerungen stellen lediglich eine zusätzliche Dienstleistung dar. Das Unternehmen gewährleistet nicht, dass eine Erinnerung immer versendet oder empfangen wird. Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, eine E-Vignette rechtzeitig zu verlängern.
9.5 Informationen über frühere Bestellungen, die im Roadwise-Konto angezeigt werden, dienen lediglich als Referenz. Preise, Registrierungsgebühren, Produkteigenschaften und Gültigkeitsregeln können bei Aufgabe einer neuen Bestellung abweichen.
Artikel 10 Verfügbarkeit und Änderungen digitaler Dienste
10.1 Das Unternehmen ist bestrebt, DigitaleVignetten.de, Roadwise-Konten und seine anderen digitalen Dienste verfügbar und ordnungsgemäß funktionsfähig zu halten. Eine ständige oder ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht gewährleistet.
10.2 Das Unternehmen kann den Zugang vorübergehend aussetzen, einschränken oder ändern, wenn dies vernünftigerweise erforderlich ist für:
a. Wartungsarbeiten;
b. Aktualisierungen;
c. technische Änderungen;
d. Sicherheitsmaßnahmen;
e. Betrugsprävention; oder
f. die Behebung einer Störung oder eines Vorfalls.
10.3 Das Unternehmen kann Funktionen des Roadwise-Kontos hinzufügen, ändern oder entfernen, wenn dies vernünftigerweise erforderlich ist, beispielsweise aufgrund technischer, sicherheitsbezogener, rechtlicher oder betrieblicher Entwicklungen. Wesentliche Änderungen, die sich nachteilig auf die Nutzung des Roadwise-Kontos durch den Kunden auswirken, werden im Voraus mitgeteilt, sofern dies nach anwendbarem Recht erforderlich ist. Solche Änderungen wirken sich nicht auf bereits abgeschlossene Bestellungen von E-Vignetten aus.
10.4 DigitaleVignetten.de oder das Roadwise-Konto können Links zu Websites oder Diensten Dritter enthalten. Das Unternehmen ist nicht allein deshalb für Inhalte, Verfügbarkeit oder Praktiken eines unabhängigen Dritten verantwortlich, weil ein Link bereitgestellt wird.
Artikel 11 Haftung
11.1 Das Unternehmen ist dafür verantwortlich, seine eigenen vertraglichen Verpflichtungen mit angemessener Sorgfalt und im Einklang mit dem anwendbaren Recht zu erfüllen.
11.2 Das Unternehmen ist nicht für Verluste oder Schäden verantwortlich, soweit diese auf Umständen beruhen, die dem Kunden zuzurechnen sind, einschließlich:
a. falscher oder unvollständiger Angaben;
b. der Auswahl einer falschen E-Vignette;
c. der unterlassenen Überprüfung der Registrierung vor der Nutzung einer Straße, für die eine Vignette erforderlich ist;
d. der Nutzung einer solchen Straße, bevor die erfolgreiche Registrierung bestätigt wurde; oder
e. der unterlassenen Aktualisierung von Kontaktdaten.
11.3 Das Unternehmen ist nicht für Entscheidungen, Vorschriften, Durchsetzungsmaßnahmen, Systemausfälle oder sonstige Handlungen oder Unterlassungen von Vignettenanbietern, Mautbehörden oder anderen unabhängigen Dritten verantwortlich, soweit diese Angelegenheiten außerhalb der vertraglichen Verantwortung des Unternehmens liegen und dem Unternehmen rechtlich nicht zuzurechnen sind.
11.4 Das Unternehmen erteilt selbst keine Erlaubnis zur Nutzung einer Straße. Die zuständige Behörde entscheidet, ob ein Fahrzeug die geltenden Maut- oder Vignettenanforderungen erfüllt und ob Durchsetzungsmaßnahmen ergriffen werden, einschließlich der Verhängung einer Geldbuße oder einer zusätzlichen Gebühr.
11.5 Keine Bestimmung dieser Bedingungen schließt die Haftung aus oder beschränkt sie, soweit ein solcher Ausschluss oder eine solche Beschränkung nach zwingendem Recht unzulässig ist.
Artikel 12 Höhere Gewalt
12.1 Das Unternehmen haftet nicht für eine Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Erfüllung, soweit diese durch Umstände verursacht wird, die außerhalb seines zumutbaren Einflussbereichs liegen und ihm rechtlich nicht zuzurechnen sind. Solche Umstände können insbesondere umfassen:
a. Ausfälle oder Störungen bei Vignettenanbietern oder Behörden;
b. Internet-, Telekommunikations- oder Hosting-Ausfälle sowie Stromausfälle;
c. Ausfälle bei Zahlungsdienstleistern;
d. Cyberangriffe oder schwerwiegende Sicherheitsvorfälle;
e. staatliche Maßnahmen oder Änderungen an offiziellen Systemen;
f. Streiks;
g. Feuer, Überschwemmungen oder Naturkatastrophen;
h. Krieg, innere Unruhen oder Terrorismus;
i. Epidemien oder Pandemien; oder
j. vergleichbare Umstände außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs des Unternehmens.
12.2 Die betroffenen Verpflichtungen des Unternehmens sind so lange ausgesetzt, wie ihre Erfüllung durch das Ereignis höherer Gewalt verhindert wird. Wird die Erfüllung einer Bestellung dauerhaft unmöglich und wurde die E-Vignette nicht geliefert, gilt Artikel 8.5.
Artikel 13 Datenschutz und geistiges Eigentum
13.1 Das Unternehmen verarbeitet personenbezogene Daten im Zusammenhang mit DigitaleVignetten.de, Roadwise-Konten und Bestellungen. Weitere Informationen sind in der jeweils geltenden Datenschutzerklärung enthalten.
13.2 Die Rechte des geistigen Eigentums an den Websites, der Software, den Designs, Texten, Logos, visuellen Materialien und sonstigen Inhalten des Unternehmens stehen dem Unternehmen oder seinen Lizenzgebern zu, sofern nichts anderes angegeben ist.
13.3 Der Kunde darf diese Inhalte zur gewöhnlichen Nutzung der Dienstleistungen des Unternehmens verwenden. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung darf der Kunde geschützte Materialien nicht in einer Weise vervielfältigen, veröffentlichen, kommerziell verwerten oder systematisch extrahieren, die gegen anwendbare Rechte des geistigen Eigentums verstößt.
Artikel 14 Beschwerden
14.1 Fragen und Beschwerden können über das verfügbare Kontaktformular oder per E-Mail an [email protected] übermittelt werden.
14.2 Der Kunde sollte ausreichende Informationen bereitstellen, damit das Unternehmen die betreffende Bestellung identifizieren und die Beschwerde nachvollziehen kann.
14.3 Das Unternehmen wird Beschwerden so schnell wie möglich bearbeiten und spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Eingang antworten. Kann innerhalb dieses Zeitraums vernünftigerweise keine vollständige inhaltliche Antwort gegeben werden, kann das Unternehmen den Kunden zunächst über den Stand der Beschwerde und darüber informieren, wann mit einer weiteren Antwort zu rechnen ist.
Artikel 15 Änderungen dieser Bedingungen
15.1 Das Unternehmen kann diese Bedingungen ändern, wenn dies vernünftigerweise erforderlich ist, beispielsweise aufgrund von Änderungen des Rechts, der Anforderungen von Vignettenanbietern, seiner Dienstleistungen, der Technologie, der Sicherheit oder der Geschäftsprozesse.
15.2 Wesentliche Änderungen, die ein bestehendes Roadwise-Konto betreffen, werden dem Kunden im Voraus per E-Mail oder über das Roadwise-Konto mitgeteilt.
15.3 Änderungen gelten ab dem Inkrafttreten der aktualisierten Bedingungen für die zukünftige Nutzung des Roadwise-Kontos und zukünftige Bestellungen. Bereits abgeschlossene Bestellungen werden dadurch nicht rückwirkend geändert.
15.4 Wirkt sich eine Änderung wesentlich auf das fortbestehende Vertragsverhältnis bezüglich des Roadwise-Kontos aus und möchte der Kunde dieses nicht unter den aktualisierten Bedingungen fortsetzen, kann er sein Roadwise-Konto kündigen. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
Artikel 16 Sprache, anwendbares Recht und Streitigkeiten
16.1 Diese Bedingungen wurden ursprünglich in englischer Sprache verfasst. Das Unternehmen kann Übersetzungen in andere Sprachen bereitstellen.
16.2 Besteht eine Abweichung zwischen der englischen Ausgangsversion und einer Übersetzung, wird die englische Version zur Bestimmung der beabsichtigten Bedeutung herangezogen, soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist. Zwingende Vorschriften über Sprache, Transparenz oder die Auslegung von Verbraucherverträgen bleiben unberührt.
16.3 Diese Bedingungen, Verträge über Roadwise-Konten und Bestellungen unterliegen niederländischem Recht. Diese Rechtswahl entzieht dem Kunden nicht den zwingenden Verbraucherschutz, der ihm nach dem Recht des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts zusteht, soweit dieser Schutz unabhängig von der Wahl niederländischen Rechts gilt.
16.4 Streitigkeiten können vor dem nach anwendbarem Recht zuständigen Gericht anhängig gemacht werden. Keine Bestimmung dieser Bedingungen hindert den Kunden daran, ein Verfahren vor einem Gericht einzuleiten, das nach zwingenden Verbraucherschutzvorschriften zuständig ist.
Artikel 17 Besondere Bestimmungen für die Schweizer E-Vignette
17.1 Bei der Schweizer E-Vignette handelt das Unternehmen als Vermittler und technischer Dienstleister im Namen und für Rechnung des Kunden.
17.2 Der Kunde beauftragt das Unternehmen, das angegebene Fahrzeug im elektronischen Vignettensystem der zuständigen Schweizer Behörde zu registrieren und die Zahlung der anwendbaren Schweizer Straßenbenutzungsgebühr im Namen und für Rechnung des Kunden zu veranlassen.
17.3 Das Unternehmen kauft die Schweizer E-Vignette oder die zugrunde liegende Straßenbenutzungsberechtigung nicht zum Weiterverkauf an den Kunden.
17.4 Die nominale Schweizer Straßenbenutzungsgebühr ist von der Registrierungsgebühr getrennt, die das Unternehmen für seine eigenen Vermittlungs-, technischen und Registrierungsdienstleistungen erhebt.
17.5 Die zuständige Schweizer Behörde bleibt für das offizielle Vignettensystem, die Registrierungsdatenbank, die Gültigkeitsanforderungen und die Durchsetzung zuständig.